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   LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2006 - L 16 R 39/06   

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https://dejure.org/2006,16988
LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2006 - L 16 R 39/06 (https://dejure.org/2006,16988)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.07.2006 - L 16 R 39/06 (https://dejure.org/2006,16988)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. Juli 2006 - L 16 R 39/06 (https://dejure.org/2006,16988)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um den Anspruch auf Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem Nr. 1 der Anlage 1 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG); Ermittlung des Rechtsgehalts des § 5 AAÜG ausschließlich nach objektiven Auslegungskriterien des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2006 - L 16 R 39/06
    Denn die Beklagte hat in dem angegriffenen Bescheid vom 18. November 2003 - insoweit unangefochten und damit bindend (vgl. § 77 SGG) - in Gestalt eines feststellenden Entscheidungssatzes im Sinne von § 31 Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) eine positive Statusentscheidung über die Anwendbarkeit des AAÜG auf den Kläger getroffen (vgl. hierzu: BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 S. 10 f.).

    Zu den Hauptverwaltungen im Sinne von § 1 Abs. 2 der 2. DB zählen aber nur die wirtschaftsleitenden staatlichen Organe der DDR, die auch diesen Namen führten, beispielsweise die Hauptverwaltung Holz- und Kulturwaren, die Hauptverwaltung Funkwesen, die Hauptverwaltung Eisen-, Blech- und Metallwaren und eben auch die Hauptverwaltung Seeverkehr und Hafenwirtschaft (vgl. BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R = SozR 3-8570 § 1 Nr. 2).

    Zu einer "Totalrevision" des aus der DDR stammenden Versorgungsrechts war er über die mit der ständigen Rechtsprechung des BSG vorgenommene Modifikation von § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG hinaus nicht verpflichtet (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2; Urteil vom 18. Juni 2003 - B 4 RA 1/03 R -).

  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2006 - L 16 R 39/06
    Dabei kommt es weder auf die Auslegung der Versorgungsordnungen durch die Staatsorgane der DDR noch auf deren Verwaltungspraxis an (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R - veröffentlicht in juris).

    Auf die Auslegung der Versorgungsordnung durch die Staatsorgane der DDR und deren Verwaltungspraxis kommt es aber nicht an (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R -).

  • LSG Brandenburg, 08.02.2005 - L 22 RA 90/04

    Feststellung der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2006 - L 16 R 39/06
    Sie sei auch kein Betrieb der Schifffahrt gewesen (Verweis auf Landessozialgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 08. Februar 2005 - L 22 RA 90/04 -).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2006 - L 16 R 39/06
    Die Begünstigung der damals Einbezogenen hat der Bundesgesetzgeber als ein Teilergebnis der Verhandlungen im Einigungsvertrag angesichts der historischen Bedingungen hinnehmen dürfen (vgl. BverfGE 100, 138, 190 = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2006 - L 16 R 39/06
    Zwischenzeitlich hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Auslegung der Texte der Zusatzversorgungsordnungen durch die Fachgerichte, insbesondere durch das BSG, nicht willkürlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08. September 2004 - 1 BvR 1503/04 - nicht veröffentlicht; zuletzt Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 u.a. - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2006 - L 16 R 39/06
    Eine Zeit der Zugehörigkeit zur AVTI kann danach nur vorliegen, wenn der Kläger 1. die Berechtigung hatte, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen (persönliche Voraussetzung), 2. eine der Berufsbezeichnung entsprechende Beschäftigung oder Tätigkeit verrichtet hat (sachliche Voraussetzung) und 3. die Beschäftigung oder die Tätigkeit in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens (§ 1 Abs. 1 der 2. DB) oder in einem durch § 1 Abs. 2 der 2. DB gleichgestellten Betrieb (betriebliche Voraussetzung) ausgeübt hat (vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6; Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 32/01 R - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 18/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2006 - L 16 R 39/06
    Eine Erweiterung der gleichgestellten Betriebe und Einrichtungen über die in der 2. DB genannten hinaus kommt jedoch nicht in Betracht (vgl. dazu BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 18/03 R - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 32/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2006 - L 16 R 39/06
    Eine Zeit der Zugehörigkeit zur AVTI kann danach nur vorliegen, wenn der Kläger 1. die Berechtigung hatte, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen (persönliche Voraussetzung), 2. eine der Berufsbezeichnung entsprechende Beschäftigung oder Tätigkeit verrichtet hat (sachliche Voraussetzung) und 3. die Beschäftigung oder die Tätigkeit in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens (§ 1 Abs. 1 der 2. DB) oder in einem durch § 1 Abs. 2 der 2. DB gleichgestellten Betrieb (betriebliche Voraussetzung) ausgeübt hat (vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6; Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 32/01 R - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 1/03 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Parteibetrieb - VEB

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2006 - L 16 R 39/06
    Zu einer "Totalrevision" des aus der DDR stammenden Versorgungsrechts war er über die mit der ständigen Rechtsprechung des BSG vorgenommene Modifikation von § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG hinaus nicht verpflichtet (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2; Urteil vom 18. Juni 2003 - B 4 RA 1/03 R -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - L 30 R 1160/06

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz;

    Voraussetzung für die Einbeziehung in diesen Kreis ist daher zumindest, dass in dem Bereich des Verkehrswesens die Beförderung von Gütern und Personen dem Betrieb das Gepräge gab (so schon der 16. Senat des Landessozialgerichts Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2006, L 16 R 39/06, zit. nach juris).
  • LSG Hamburg, 12.02.2008 - L 3 RA 33/04

    Feststellung der Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR als Zeiten der

    Eine Erweiterung der gleichgestellten Betriebe und Einrichtungen über die in der 2. DB genannten hinaus kommt jedoch nicht in Betracht (vgl. LSG Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2006 - L 16 R 39/06 - mwN, in juris).
  • SG Berlin, 19.06.2006 - S 16 RA 1160/06
    Voraussetzung für die Einbeziehung in diesen Kreis ist daher zumindest, dass in dem Bereich des Verkehrswesens die Beförderung von Gütern und Personen dem Betrieb das Gepräge gab (so schon der 16. Senat des Landessozialgerichts Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2006, L 16 R 39/06, zit. nach juris).
  • LSG Hamburg, 12.02.2008 - L 3 RA 31/04

    Anspruch auf Feststellung der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der

    Eine Erweiterung der gleichgestellten Betriebe und Einrichtungen über die in der 2. DB genannten hinaus kommt jedoch nicht in Betracht (vgl. LSG Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2006 - L 16 R 39/06 - mwN, in juris).
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